Arbeitsmarkt und Arbeitgeber in der Steuerberatung
Der Wettbewerb auf dem Markt für Steuerberatungsdienstleistungen nimmt zu. Trotzdem werden der Berufsgruppe durchweg gute Zukunftsaussichten attestiert. Die Zahl der Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Festanstellung ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen und auch in Krisenjahren wurden Fachkräfte eingestellt. Viele junge Berufsangehörige üben den Beruf zunächst im Angestelltenverhältnis aus, um für eine spätere Selbstständigkeit Erfahrungen zu sammeln. Besonders beliebte Arbeitgeber sind die sogenannten „Big Four“ – die vier größten Wirtschaftsprüfergesellschaften weltweit.
Die „Big Four“ der Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland
Die Unternehmen Ernst & Young (EY), Pricewaterhouse Coopers (PwC), KPMG und Deloitte dominieren den Markt der Beratungsdienstleistungen und genießen bei ihren nationalen und internationalen Kunden ein hohes Ansehen. Im Jahr 2017 belegten diese großen Steuerberatungsgesellschaften zum wiederholten Male die ersten vier Plätze im Ranking der größten Unternehmen Deutschlands. Die überwiegende Mehrheit der börsennotierten Kapitalgesellschaften weltweit werden von den „Big Four“ geprüft und beraten. Hierzulande sind laut Handelsblatt 83 % der 160 größten deutschen Aktiengesellschaften Kunden der vier Unternehmen. Ernst & Young wurde dabei im vergangenen Jahr mit rund 533 Millionen Euro Umsatz bei den Steuerberatungen zum Branchenführer.
Aber auch auf der Seite der Arbeitnehmer sind diese Unternehmen nicht nur aufgrund eines gewissen Markenfaktors sehr beliebt: Sie alle schafften es 2017 im Ranking der Beratungsgesellschaft Universum Communications bei den beliebtesten Arbeitgebern in Deutschland in die Top 20. Dementsprechend hoch ist die Zahl der Bewerber und gleichermaßen schwierig ist es, sich bei den „Big Four“ zu behaupten bzw. durchzusetzen.
Die Second Tier Gesellschaften
Es lohnt sich also auch ein Blick in die zweite Reihe der Prüfungsgesellschaften zu werfen. Diese sogenannten „Second Tier Gesellschaften“ ähneln den „Big Four“: Auch sie bieten Dienstleistungen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuer- sowie Unternehmensberatung. Mehrheitlich konzentrieren sich die Second Tier Gesellschaften aber nicht auf die DAX-Unternehmen, sondern beraten den Mittelstand.
Durch enge, persönliche Kontakte zu den Mandanten sowie räumliche Nähe und Preisvorteile können sie sich meist von den Big Four abheben. Bei potenziellen Nachwuchskräften und -mitarbeitern können diese Gesellschaften mit ihrer „familiären“ Atmosphäre punkten und so neue Talente anwerben. Für Hochschulabsolventen eröffnen sich hier manchmal interessantere Perspektiven als bei den Big Four.
Netzwerke
Darüber hinaus gibt es viele mittelständische und kleine Steuerberatungsgesellschaften, die lokal und regional agieren. Meist sind sie unabhängig und inhabergeführt. Um trotzdem eine große Bandbreite an Branchen- und Spezialwissen anbieten zu können, haben sie sich zu Netzwerken zusammengeschlossen.
Die in Deutschland tätigen Netzwerke sind keineswegs klein. Zu den zehn größten zählen unter anderem Nexia International in Bonn, die Grant Thornton GmbH und RSM in Berlin sowie Moore Stephens und PKF in Hamburg. Auch hier werden Millionen umgesetzt. Hochschulabsolventen, die nicht bei einer großen Prüfungsgesellschaft anheuern möchten, haben daher bei regionalen und weitreichend vernetzten Gesellschaften gute Chancen.
Selbstständige Kanzleien
Auch wenn es viele Unternehmen gibt, die bei den Berufsangehörigen beliebte und begehrte Arbeitgeber sind, so arbeiten trotzdem nur knapp 30 % von ihnen als angestellte Steuerberater. Die überwiegende Mehrheit ist selbstständig.
Die rund 52.000 Steuerberaterpraxen in Deutschland werden zu 70 % als Einzelpraxen geführt. Statt der Berufsausübung als Einzelperson sind außerdem der Zusammenschluss mehrerer Steuerberater und die Gründung einer Kapitalgesellschaft möglich. Der Anteil dieser der Steuerberatungsgesellschaften ist in den letzten Jahren stetig gewachsen – auf über 16 %. Der Zusammenschluss mehrerer Steuerberater zwecks Beratung in steuerlichen Fragen kann daneben auch in Form einer Sozietät erfolgen. Steuerberater können in diesem Rahmen auch mit Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten zusammenarbeiten.
Tätigkeiten in der gewerblichen Wirtschaft
Neben dem klassischen Betätigungsfeld in Beratungs- und Prüfungsunternehmen gibt es für Steuerberater auch in der gewerblichen Wirtschaft Möglichkeiten, sich zu verwirklichen. Hier kommen dann Banken, Versicherungen oder Fachabteilungen für Rechnungs- und Finanzwesen von Industriebetrieben, aber auch Fachbuchverlage als potentielle Arbeitgeber in Frage.
Angestellt und gleichzeitig selbstständig sein: Der Syndikus-Berater
In der Vergangenheit war dem Steuerberater eine Angestelltentätigkeit im Wesentlichen nur bei anderen Berufsangehörigen erlaubt. Mit dem Inkrafttreten des Achten Steuerberatungsänderungsgesetzes im Jahr 2008 ergaben sich neue Perspektiven: Sofern im Rahmen des Angestelltenverhältnisses nicht die Pflicht zur unabhängigen und eigenverantwortlichen Berufsausübung beeinträchtigt wird, ist die Bestellung als Steuerberater bei der zuständigen Steuerberaterkammer möglich. Seitdem können Steuerberater unter bestimmten Voraussetzungen auch als Angestellte bei einem nichtberufsständischen Arbeitgeber (z. B. in der Steuerabteilung eines Unternehmens oder Verbandes) tätig sein und den Beruf als Syndikus ausüben, wie das bei Rechtsanwälten schon seit Langem der Fall ist.
Tätigkeiten, die der Syndikus-Steuerberater ausübt, betreffen vor allem die Wahrnehmung von Vorbehaltsaufgaben: also Steuerdeklarations-, Steuerdurchsetzungs- und Steuerabwehrberatung. Bezogen auf die Praxis erlaubt die Regelung nunmehr neben der Angestelltentätigkeit auch die selbständige Berufsausübung. Dies erweitert vor allem die Möglichkeiten für junge Steuerberater, sich auf die eigene Selbstständigkeit vorzubereiten. Nicht erlaubt ist dem Steuerberater hingegen, für einen Auftraggeber, dem er aufgrund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Verhältnisses seine Arbeitszeit und -kraft zur Verfügung stellen muss, in seiner Eigenschaft als Steuerberater tätig zu werden.