Umschulung zur/zum Steuerfachangestellten
Alles über die Umschulung: Voraussetzungen, Verlauf und Inhalte
Über die Umschulung im Allgemeinen
Eine Umschulung, das Erlernen einer neuen Tätigkeit, kann aus unterschiedlichen Gründen infrage kommen. Sei es eine Krankheit, die eine weitere Ausübung der bisherigen Beschäftigung nicht mehr zulässt, oder die zunehmende technische Dynamisierung am Arbeitsmarkt, die den früheren Beruf nicht mehr vermittelbar macht.
Generell kann man drei Arten von Umschulungen unterscheiden:
Betriebliche Umschulung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Ähnlich zur Ausbildung findet diese Umschulung in einem Betrieb statt. Parallel dazu kann der Umschüler den Unterricht einer Betriebsschule besuchen. Finanziert wird die Umschulung mit einer Ausbildungsvergütung oder durch Unterhaltszahlungen eines Leistungsträgers, wie z. B. der Agentur für Arbeit.
Umschulung an einer Berufsfachschule
Die Ausbildungsvergütung entfällt, stattdessen wird Schulgeld fällig. Bei entsprechender Antragsstellung und Begründung wird dies häufig aber auch übernommen.
Umschulung bei einem Bildungsträger
Der Bildungsträger organisiert die Ausbildung mittels Praktika in verschiedenen Betrieben, unterhält jedoch auch eigene Lehrwerkstätten oder Lehrfirmen, in denen die Ausbildung stattfindet.
Abgeschlossen wird die Umschulung entweder mit einem Gesellenbrief oder einem IHK-Abschluss.
Voraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen können je nach Leistungsanbieter variieren: Allgemein sollte der Interessent an einer Umschulung einen Realschulabschluss und gute Kenntnisse in Mathematik, Wirtschaft und Deutsch mitbringen sowie über analytisches Denkvermögen verfügen. Bei geeigneter Vorqualifikation ist auch ein Hauptschulabschluss ausreichend. Erste Erfahrungen in der Datenverarbeitung sind ebenfalls förderlich. Gute Umgangsformen, eine sorgfältige und gewissenhafte Arbeitsweise, sind daneben Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Einstieg als Steuerfachangestellte/r. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist für eine Umschulung nicht notwendig.
Umschüler, die nachweislich über mehr als 4,5 Jahren Berufserfahrung im Bereich des Steuerwesens bei Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern verfügen, können auch ohne vorherige Teilnahme an Umschulungsmaßnahmen zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Dies gilt auch für Teilnehmer, die einschlägige fachspezifische Kenntnisse nachweisen können.
Verlauf
Die Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten erfolgt zum größten Teil in schulischer Form und dauert im Gegensatz zur klassischen Ausbildung zwei statt drei Jahre. Dies bedeutet für die Umschüler einiges mehr an Lernaufwand, da die gleiche Menge an Stoff in kürzerer Zeit bewältigt werden muss. Verschiedene Bildungsträger bieten aber auch eine Umschulung zum Steuerfachangestellten in einer Teilzeit-Variante nach drei Jahren an.
Für den nötigen Praxisbezug sorgen verschiedene Praktika während der Umschulung. Die Praktikumsdauer kann von Bildungsträger zu Bildungsträger variieren – mindestens jedoch drei Monate sollte das Betriebspraktikum dauern. Wie in der klassischen Ausbildung muss auch der Umschüler eine Zwischenprüfung absolvieren. Zielpersonen sind vor allem Arbeitssuchende, die sich für eine kaufmännische Tätigkeit interessieren.
Den Abschluss der Umschulung bildet die Prüfung vor der Steuerberaterkammer, welche sich in einen mündlichen und einen schriftlichen Teil gliedert. Erfahrungsberichten zufolge empfiehlt es sich, vor der Prüfung einen Prüfungsvorbereitungskurs zu absolvieren. Einige Bildungsträger haben bereits einen exklusiven Block zur Prüfungsvorbereitung in ihr Curriculum integriert, aber auch der Steuerberaterverband bietet spezielle Kurse zur Prüfungsvorbereitung an.
Inhalte
Die Inhalte der Umschulung entsprechen den Inhalten der Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Dennoch können aber inhaltliche Details und Schwerpunkte je nach Bildungsträger variieren.
Zu den Kerninhalten zählen:
Steuerwesen:
- Abgabenordnung
- Umsatzsteuer
- Einkommenssteuer
- Körperschaftssteuer
Rechnungswesen:
- Buchführung
- Jahresabschluss
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
Wirtschafts- und Sozialkunde:
- Arbeitsrecht und soziale Sicherung
- Schuld- und Sachenrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
Praxis- und Arbeitsorganisation:
- Zeitmanagement – Inhalt und Organisation der Arbeitsabläufe
- Telefontraining
- Geschäftskorrespondenz, Aktenvermerke
Karriereaussichten
Angehende und fertige Steuerfachangestellte können sich über hervorragende Arbeitsmarktchancen in einem krisenfesten Berufsfeld freuen. Um den Überblick der sich ständig ändernden Steuergesetze nicht zu verlieren, ist kontinuierliche Fortbildung unerlässlich. Nach 10-jähriger Berufserfahrung steht auch Steuerfachangestellten ohne Studium eine Tätigkeit als Steuerberater offen. Ebenso bietet der Beruf des Steuerfachgestellten die perfekte Basis für eine fachspezifische Weiterbildung – z. B. zum Steuerfachwirt oder zum Bilanzbuchhalter.
Kosten und Finanzierung
Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine Umschulung von der Arbeitsagentur gefördert. Mit der Ausstellung eines sogenannten Bildungsgutscheins werden alle Kosten übernommen, die mit der Umschulung in Zusammenhang stehen. Dazu kann die Übernahme von Fahrtkosten, der anteiligen Finanzierung einer Unterbringung, eine Verpflegungspauschale oder die Abnahme Kosten für die Kinderunterbringung gehören. Ein Bildungsgutschein wird aber nur bei bestehender oder drohender Arbeitslosigkeit gewährt und diese nur durch eine Umschulung abgewendet werden kann. Zudem wird häufig der Nachweis einer anderen abgeschlossenen Berufsausbildung oder dreijährige Berufstätigkeit des Antragstellers verlangt. Ob Ihnen eine Förderung durch einen Bildungsgutschein zusteht, klären Sie am besten in einem persönlichen Gespräch mit einem Mitarbeiter in einer Arbeitsagentur vor Ort.
Neben der Finanzierung durch einen Förderträger besteht auch die Möglichkeit, dass der Teilnehmer die Kosten für eine Umschulung selbst trägt.