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Master Master Steuer- und Rechnungswesen (M.A.)
Steuerlehrgänge Dr. Bannas GmbH

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Master

Berufsbegleitendes Präsenzstudium

5-6 Semester

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Allgemeine Infos

1 Studium, 2 Abschlüsse: Der Studiengang Master Steuer- und Rechnungswesen 

führt Sie nicht nur in 2,5 - 3 Jahren berufsbegleitend zum akademischen Grad Master of Arts Taxation (M.A.), sondern bereitet Sie parallel auch auf die Steuerberaterprüfung vor. Der Studiengang wird als Kooperationsstudiengang gemeinsam von der Hochschule Anhalt und den Steuerlehrgängen Dr. BANNAS durchgeführt. Für die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung erhalten die Studierenden exklusiven Zusatz-Unterricht, es fallen hierfür keine weiteren Kosten an. 

Besonderheit des Studiengangs: mit ausreichender Berufserfahrung im Steuerwesen können Sie das Masterstudium Steuer- und Rechnungswesen auch ohne einen Bachelor absolvieren! Die genauen Bedingungen hierzu finden Sie unter den Zugangsvoraussetzungen. 

Studienverlauf, -inhalte & Besonderheiten

Das berufsbegleitende Studium zum Master Steuer- und Rechnungswesen inkl. Steuerberatervorbereitung setzt sich aus drei Teilen zusammen: dem Masterstudium im Steuerrecht (Abschluss M.A.), der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung und der praktischen Berufserfahrung im Job. 

Das Studium kann im Sommer- oder Wintersemester begonnen werden und dauert 5 - 6 Semester (5 Semester Regelstudienzeit beim Einstieg im Sommer, 6 Semester Regelstudienzeit beim Einstieg im Winter). Im Anschluss legen Sie das Steuerberaterexamen vor der Steuerberaterkammer ab. 

Der Unterricht findet i.d.R. als Blockveranstaltung freitags und samstags statt – das gilt für die Teile zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung (durchgeführt von Dr. BANNAS), genauso wie für die wirtschaftswissenschaftlichen und steuerrechtlichen Studien-Module (durchgeführt von der Hochschule). 

Der Unterricht und die Vorlesungen finden in Präsenz statt. 

Besonderheiten 

Was unseren Master im Steuerrecht von anderen unterscheidet: 

Zeitersparnis durch doppelten Abschluss: Mit dem Abschluss des Studiums erwerben Sie den akademischen Grad des Master of Arts und können gleich im Anschluss an der Steuerberaterprüfung teilnehmen.Sparen Sie durch unser integriertes Konzept wertvolle Ausbildungszeit.  

Vollwertiger akademischer Titel: Sie erhalten den vollwertigen akademischen Titel als Master of Arts (M.A.), mit dem Sie auch promovieren können. 

Mastertitel auch ohne Bachelor: mit ausreichender Berufserfahrung im Steuerwesen können Sie das Masterstudium auch ohne einen Bachelorabschluss absolvieren! Die genauen Bedingungen hierzu finden Sie unter den Zugangsvoraussetzungen. 

Berufserfahrung sammeln: Durch die berufsbegleitende Durchführung haben Sie die Möglichkeit, wertvolle Berufserfahrung zu sammeln - und ganz nebenbei sammeln Sie auch noch die nötigen Praxiszeiten für die Steuerberaterprüfung!  

 Überdurchschnittliche Bestehensquoten in der Steuerberaterprüfung:  Über 80% unserer Prüfungsanwärter bestehen regelmäßig die schriftliche Steuerberaterprüfung. 

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen mit Bachelorabschluss 

  • Wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium mit mind. 210 ECTS und mind. 6 Semestern Regelstudienzeit (oder ein gleichwertiger Studiengang)* 

  • Von den 210 ECTS müssen 30 Credits in Modulen zu Prüfungs‐ und Rechnungswesen und/oder betriebswirtschaftlicher Steuerlehre und/oder Finanzierung und Investition und/oder Controlling erworben worden sein.  

  • Arbeitsvertrag in einem betriebswirtschaftlichen Arbeitsfeld, insbesondere Banken, Finanzen, Steuern oder Rechnungswesen (vereinbarte Arbeitszeit: min. 20 Stunden/Woche, max. 32 Stunden/Woche) 

  • Nachweis der fachlichen Eignung in einem 30-minütigen Fachgespräch 

  • Nachweis guter Deutschkenntnisse (bei Nicht-Muttersprachlern) 

*Beträgt die Regelstudienzeit des Studiengangs, in dem der Bachelorgrad erworben wurde, sechs Semester mit 180 ECTS, sind im Rahmen des Masterstudiengangs zusätzlich Leistungen im Umfang von insgesamt 30 Credits zu erbringen. Dies ist über die Module 12-17 möglich oder über Praxisleistungen (Praxissemester). 

Hinweis: Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Bachelorabschluss vorliegt, Sie diesen aber noch bis zum Beginn des Masterstudiums abschließen, ist bei der Bewerbung eine kurze Bescheinigung der Hochschule über den voraussichtlichen Zeitpunkt des Abschlusses ausreichend. Das Bachelorzeugnis kann dann im Laufe des ersten Semesters nachgereicht werden.   

Zugangsvoraussetzungen ohne Bachelorabschluss 

Zudem kann der Master auch ohne Bachelorabschluss absolviert werden. Voraussetzung hierfür ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Wirtschaft oder Steuerwesen - im Idealfall eine Steuerfachangestelltenausbildung - und das erfolgreiche Durchlaufen eines Feststellungsverfahrens. Das Feststellungsverfahren beinhaltet: 

  • drei schriftliche Prüfungen  

  • bei Bewerbung zum Sommersemester: im November und Dezember des Vorjahres 

  • bei Bewerbung zum Wintersemester: im Mai und Juni desselben Jahres 

  • eine kleine Hausarbeit  

  • bei Bewerbung zum Sommersemester: Abgabe bis Ende des Vorjahres (Ende Dezember) 

  • bei Bewerbung zum Wintersemester: Abgabe bis Ende Juni desselben Jahres 

  • eine mündliche Prüfung (im Januar bei Bewerbung zum SoSe) 

  • bei Bewerbung zum Sommersemester: i.d.R.im Januar desselben Jahres 

  • bei Bewerbung zum Wintersemester: i.d.R. im Juli/August desselben Jahres 

Kosten & Finanzierung

  • Version 1 mit 90 ECTS und ohne Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung: 10.500 € 

  • Version 2 mit 120 ECTS und inkl.Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung: 14.900 €  

  • Bei Absolvieren der Steuerberaterprüfung fällt zudem eine einmalige Gebühr von ca. 1.200 €  an die Steuerberaterkammer an 

Keine weiteren Kosten: zur Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen fallen keine weiteren Kosten an – diese allein betragen sonst üblicherweise ca. 5.000 – 10.000 €. 

Ratenzahlung und Finanzierung möglich. 

Fördermöglichkeiten: BAföG oder regionale Fördermöglichkeiten 

Prüfen Sie, welche Förderungen für Ihr Bundesland in Frage kommen. Besonders in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es sehr komfortable Fördermöglichkeiten. Gerne beraten wir Sie dabei.  

 Hinweis: Im Gegensatz zu einem Bachelorstudium sind die Kosten für ein Masterstudium (Studiengebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten) übrigens steuerlich voll absetzbar (dies ist jedoch aktuell beim BFH anhängig). 

Finanzierungsmöglichkeiten (wenn die Hochschule eigene Finanzierungsmöglichkeiten anbietet) 

Im Einzelfall ist eine Finanzierung über die Steuerlehrgänge Dr. BANNAS möglich (i.d.R. über 4 oder 5 Jahre). Sprechen Sie uns hierzu einfach an.