Steuerberaterprüfung: Aufgaben & Inhalte des StB-Examens
Was erwartet mich in der Steuerberaterprüfung?
Wer sein Ziel, Steuerberater zu werden, erreichen will, schafft dies nur mit dem Bestehen der Steuerberaterprüfung. Jenes angstbesetzte Auswahlverfahren, das selbst gestandene Männer und Frauen an den Rande der Verzweiflung treibt.
Doch was genau ist es, dass vielen angehenden Steuerberatern schlaflose Nächte bereitet? Wir haben recherchiert und uns einmal genau angeschaut, was eigentlich im Steuerberaterexamen abgefragt wird und wie das Prüfungsverfahren funktioniert.
Steuerberaterprüfung Themen
Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit drei Klausurarbeiten und einem mündlichen Teil zusammen. Im Steuerberatungsgesetz ist festgelegt, welche Themenbereiche in der Steuerberaterprüfung abgefragt werden sollen.
Folgende Prüfungsgebiete werden für die Steuerberaterprüfung vorgeschlagen:
- Steuerliches Verfahrensrecht
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer
- Verbrauch- und Verkehrssteuern, Grundzüge des Zollrechts
- Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, und des Insolvenzrechts
- Recht der Europäischen Gemeinschaft
- Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
- Volkswirtschaft
- Berufsrecht
Die Besonderheit liegt darin, dass nicht sämtliche genannten Gebiete Gegenstand der Prüfung sind.
Schriftlicher Teil der Steuerberaterprüfung
Im schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung haben die Studierenden drei, jeweils sechsstündige, Klausuren zu bearbeiten. Hier handelt es sich um komplexe Sachverhalte, die von den Prüflingen im Gutachtenstil zu bearbeiten sind.
Jede Klausur wird einzeln gewertet und fließt in das Gesamtergebnis des Steuerberaterexamen ein.
Folgende Inhalte werden in den einzelnen Klausuren geprüft:
- Verfahrensrecht
- Umsatzsteuer
- Erbschaftssteuer
- Bewertungsrecht
- Einkommenssteuer
- Körperschaftssteuer
- Gewerbesteuer
- Außensteuer
- Interne Steuer
- Buchführung
- Bilanzwesen
- Umwandlungssteuerrecht
Im schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung ist Durchfallquote sowie die Quote der vorzeitigen Prüfungsabbrüche am höchsten – bis zehn Minuten vor Ende der Prüfung am letzten Examenstag kann die Steuerberaterprüfung abgebrochen werden.
Maximal können in einer Klausur 100 Punkte erreicht werden, aus Gründen von Zeitmangel und der Komplexität der Aufgaben, sind die meisten Prüfungsteilnehmer jedoch nicht in der Lage auch nur in die Nähe dieser Punktzahl zu kommen. Vor allem eine zu kurze Vorbereitungszeit und insbesondere zu wenig Klausurentraining, sind häufig Gründe, warum Teilnehmer an der Steuerberaterprüfung scheitern.
Steuerberaterprüfung – Bewertung der Ergebnisse
Die Klausuren werden nach Schulnoten bewertet. Liegt die Gesamtnote für die schriftliche Prüfung über 4,5 (also 4,6 und aufwärts), darf man nicht zur mündlichen Prüfung antreten. Bekannt gegeben wird dies per Brief, der je nach Steuerberaterkammer zwischen 1-3 Monaten nach der schriftlichen Prüfung versendet wird.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kurzvortrag und Fragerunden vor einer Prüfungskommission von insgesamt sechs Prüfern.
Inhalte sind…
- Steuerrecht
- Bilanzierung
- BGB, Europarecht
- Wirtschaftsrecht
- Berufsrecht
- Betriebs- und Volkswirtschaftslehre
Die Fragen zu diesen Themen beschränken sich auf Basiswissen, sind aber zum Teil extrem breit gestreut. Es wird also nicht so kniffelig, wie im schriftlichen Teil, dafür braucht man aber insgesamt mehr Wissen.
Die Prüfung beginnt mit einem Kurzvortrag, für den man vorher 20 bis 30 Minuten Vorbereitungszeit erhält. Anschließend wird man in sechs Fragerunden in Form kleiner Sachverhalte zu allen Themen befragt, d. h. neben dem reinen Fachwissen spielen in der mündlichen Prüfung rhetorische Fähigkeiten und grundsätzliches Problemlösungsverhalten gegenüber Mandanten eine sehr große Rolle. Der Kurzvortrag und die anschließenden Prüfungsabschnitte werden dabei gesondert voneinander bewertet.
Die mündliche Prüfung kann zwischen fünf und sechs Stunden dauern, da in der Regel vier Teilnehmer gleichzeitig geprüft werden. Im Anschluss an die mündliche Prüfung zieht sich der Prüfungsausschuss zurück, um über die Prüfungsergebnisse zu beraten.
Die Steuerberaterprüfung sowie die anschließende Beratung des Prüfungsausschuss finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nur an der mündlichen Prüfung des Steuerberaterexamens sind Vertreter jeweiligen Landesfinanzverwaltung und der Vorstand der zuständigen Steuerberaterkammer zugelassen. Alle anderen Personen muss die Anwesenheit vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestattet werden.
Steuerberaterprüfung Klausuren
Bis vor einigen Jahren standen die Steuerberaterprüfung Klausuren der vorherigen Jahre frei zum Download verfügbar. Prüflinge, angehende Steuerberater und Interessierte konnten sich so einen guten Überblick über Themen und Inhalte des Steuerberaterexamen verschaffen. Auch zahlreiche Steuerinstitute haben die Alt-Klausuren für ihre Teilnehmer zur Prüfungsvorbereitung genutzt.
Seit der Steuerberaterprüfung 2015 dürfen die Originalklausuren nicht mehr veröffentlicht werden. Die Landesfinanzministerien beharren hier auf ihr Urheberrecht und verbieten auch Teilnehmern nach Beendigung der Schriftlichen Prüfung die Klausuren mitzunehmen. Diese müssen mit der eigenen Lösung abgegeben werden – bis zur Steuerberaterprüfung 2016 war dies noch erlaubt.
Umso wichtiger ist eine gründliche Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen und die Wahl eines passenden Steuerberaterlehrgangs. Denn eine gute Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung ist das A und O und kann das Durchfallrisiko erheblich minimieren!