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Tätigkeitsfelder & Aufgaben
Eine Steuerberaterin berät eine Klientin zu ihrer Steuererklärung.

Aufgaben und Tätigkeitsfelder
eines Steuerberaters

Tätigkeiten eines Steuerberaters

Das Spektrum der Tätigkeiten, die Steuerberater ausüben, ist vielseitig und abwechslungsreich. Die Beratungsleistungen lassen sich im Wesentlichen in drei Kategorien beschreiben:

  • Die Deklarationsberatung umfasst vor allem die Hilfe bei der Erstellung von Steuererklärungen und die Überprüfung von Steuerbescheiden.
  • Die Gestaltungsberatung beinhaltet die vorausschauende Beratung für eine optimale Steuergestaltung.
  • Unter der Durchsetzungsberatung ist die Vertretung von Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzverwaltung und Finanzgerichten zu verstehen.

Diese Tätigkeiten stellen die sogenannten Vorbehaltsaufgaben dar. Leistungen dieser Art dürfen also ausschließlich von Steuerberatern erbracht werden.

Daneben gewinnen die mit dem Beruf zusätzlich zu vereinbarenden Tätigkeiten an Bedeutung. Dazu gehört z.B. die betriebswirtschaftliche Beratung in den Bereichen Rechnungswesen, Controlling, Kosten-, Rentabilitäts- und Liquiditätsanalyse. Außerdem ist die Kompetenz des Steuerberaters auch bei Investitions- und Finanzentscheidungen gefragt. Auch bei Unternehmensgründungen, Umstrukturierungen und Planung von Unternehmensnachfolgen kann er fachkundigen Beistand leisten. Daneben können Steuerberater als Treuhänder, Mediatoren oder Insolvenzverwalter fungieren. Ebenfalls denkbar sind Lehrtätigkeiten an wissenschaftlichen Einrichtungen oder schriftstellerisches Arbeiten.

Was macht ein Steuerberater: Aufgaben im Detail

Beratung in Steuersachen

Dies ist eine klassische Disziplin des Steuerberaters. Er berät seine Mandanten zu allen Themen der optimalen Steuergestaltung, erteilt Ratschläge bei Fragen zu privaten oder betrieblichen Rechtsverhältnissen unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte. Außerdem kann er bei Rechtsformwechseln von Unternehmen Tipps geben. Weiterhin hält er Rücksprachen mit Behörden oder Dritten in abgaberechtlichen Angelegenheiten, prüft Steuerbescheide, nimmt an Betriebsprüfungen teil und informiert über Neuerungen oder Veränderungen im Steuerrecht.

Bearbeitung von Steuerangelegenheiten

Die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten umfasst vor allem die Erstellung von Steuerklärungen (Einkommenssteuererklärung, Körperschaftssteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Umsatzsteuerjahreserklärungen sowie Erbschaftssteuererklärungen und Schenkungssteuererklärungen), Steueranmeldungen (Lohnsteuer-, Kapitalertragssteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldung) sowie verschiedene Antragsstellungen (Kindergeld, Eigenheimzulage und Investitionszulage).

Aufstellung von Bilanzen

Hierzu zählen im Einzelnen die Buchführung (Einrichtung der Buchführung, Erstellung eines Kontenplans, Buchführung selbst, Kontieren der Belege) sowie die Erstellung von Abschlüssen (Einnahmen-Überschussrechnung, Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss, Zwischenabschluss, Auseinandersetzungsbilanz, Liquidationsbilanz und Erläuterungsberichte).

Lohnbuchhaltung

Diese Disziplin des Steuerberaters besteht einerseits aus der Einrichtung der Lohnbuchführung. Hierzu gehören die Sammlung, Aufstellung und Eingabe der Arbeitnehmerdaten sowie die Erarbeitung und Eingabe der Mandantenstammdaten. Zum anderen übernimmt der Steuerberater auch die Lohnbuchführung. Dazu zählen vor allem die Zusammenstellung und die Aufbereitung der unterschiedlichen Lohnabrechnungsdaten. Auf Wunsch kann der Steuerberater mit weiteren Tätigkeiten aus dem Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie dem Personalwesen beauftragt werden.

Vertretung in Steuerstrafsachen und Bußgeldangelegenheiten

Der Steuerberater kann dazu berechtigt werden, bestimmte Anträge bei den Finanzämtern zu stellen (Anpassung der Steuervorauszahlung, Fristverlängerungen, Stundung von Steuerschulden, Erstattung entrichteter Steuerschulden, Aufhebung einer Steueranmeldung, Erlass von Steuerschulden, Aufhebung bzw. Änderung eines Steuerbescheids und Erstattung ausländischer Quellensteuer). Außerdem setzt er die Rechte seiner Mandanten vor den Finanzämtern oder den Finanzgerichten durch.

Hilfestellung im Insolvenzwesen

Neben der betriebswirtschaftlichen Beratung im Vorfeld, kann der Steuerberater die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens prüfen und entsprechende Sanierungspläne erstellen. Er setzt sich mit den Vor- und Nachteilen des außergerichtlichen Vergleichs auseinander, kann Sachverständigengutachten sowie Insolvenzpläne erstellen und ist auch in der Lage diese zu prüfen. Weiterhin gehören zu seinen Dienstleistungen die Insolvenzberatung, die Insolvenzverwaltung und die Liquidation.
 

Weitere Dienstleistungen

Der Steuerberater kann vielfältige weitere Dienstleistungen erbringen. Diese müssen allerdings mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar sein. Dazu zählen z.B.

  • die freiberufliche Unternehmensberatung
  • die Mediation
  • die Verwaltung fremden Vermögens
  • das Halten von Gesellschaftsanteilen für Dritte
  • die Wahrnehmung von Gesellschafterrechten
  • die Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat
  • die Tätigkeit als Schiedsgutachter und Schiedsrichter
  • die Wahrnehmung des Amts als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger
  • Nachlassverwalter, Vormund, Betreuer, Pfleger, Beistand
  • die Tätigkeit als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Sachwalter
  • Liquidator, Notgeschäftsführer aufgrund gerichtlicher Bestellung, Mitglied in Gläubigerausschüssen
  • die Tätigkeit als Hausverwalter und Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz

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